Gesetz über die Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
Neues Gesetz soll Klarheit schaffen
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit dem neuen Gesetz wird die bisherige komplexe Finanzierung von Behindertenheimen vereinfacht und auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt.
- Medienmitteilunge Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
- Begleitbrief Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
- Begleitbrief_Nachtrag.pdf
- Vernehmlassungsentwurf Gesetz über die Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
- Erläuternder Bericht Finanzierung von Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
- Fragebogen.docx
Department: DFS
Frist:
Status: abgeschlossen