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Rechtsstellungsverordnung Staatspersonal

Abgangsentschädigung und Weiterbeschäftigung neu regeln

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beabsichtigt, die Bestimmungen zur Abgangsentschädigung und zur Weiterbeschäftigung nach dem 65. Altersjahr zu überarbeiten. Die Regelungen zur Abgangsentschädigung sollen leicht verschärft, diejenigen bezüglich Weiterbeschäftigung gelockert werden. Die entsprechenden Anpassungsvorschläge in den Rechtsstellungsverordnungen des Staatspersonals und der Lehrpersonen an den Volksschulen unterzieht das Departement für Finanzen und Soziales nun einer externen Vernehmlassung.

Department: DFS
Frist:
Status: abgeschlossen