Archivgesetz
Aktenführung und Archivierung sollen gesetzlich verankert werden
Bis heute gibt es im Kanton Thurgau kein Archivgesetz, die Grundlage für die Archivierung bilden immer noch ein Reglement über das Staatsarchiv (1988) und eine Verordnung über die Gemeindearchive (1948). Nach der Modernisierung des Staatsarchivs sollen nun auch die Rechtsgrundlagen für Aktenführung und Archivierung bei Kanton und Gemeinden den Erfordernissen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Der Regierungsrat legt einen Gesetzesentwurf vor und schickt diesen in die Vernehmlassung.
Department: DIV
Frist:
Status: abgeschlossen