Neues Gesetz über Kind, Jugend und Familie
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat umfangreiche Gesetzesänderungen im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung verabschiedet und in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit will er die Strukturen der Frühen Förderung im Kanton vereinheitlichen. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung flächendeckend zu gewährleisten und durch staatliche Beiträge (Betreuungsgutscheine) zu fördern.