Revision ZSRG und Besoldungsverordnung
Das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) hat zusammen mit dem Obergericht, dem Verwaltungsgericht, der Generalstaatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Entwürfe für eine Änderung des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG; RB 271.1) und der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (BesVO; RB 177.2) erarbeitet. Mit diesen Änderungen sollen verschiedene Anliegen aus der Praxis umgesetzt werden. Der Regierungsrat hat das DJS an seiner Sitzung vom 3. Oktober 2023 ermächtigt, zu diesen Entwürfen ein externes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. Januar 2024.
- Medienmitteilung Revision ZSRG und Besoldungsverordnung.pdf
- Mitwirkungsbericht_Revision ZSRG und Besoldungsverordnung.pdf
- Gesetzesentwurf_Änderung des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege_ZSRG.pdf
- Gesetzesentwurf_Revision ZSRG und Besoldungsverordnung.pdf
- Synopse_Änderung des Gesetzes über die Zivl- und Strafrechtspflege.pdf
- Synopse_Revision ZSRG und Besoldungsverordnung.pdf