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Gesetz über Strassen und Wege

Gesetz über Strassen und Wege geht in die Vernehmlassung

Das kantonale Tiefbauamt unterhält knapp 740 Kilometer Strassen. 200 Kilometer davon entsprechen den Kriterien für Kantonsstrassen nicht und sollen mit einer Gesetzesrevision an die Gemeinden übergehen. In finanzieller Hinsicht ist vorgesehen, dass der Kanton den Gemeinden weitergibt, was er mit der Netzbereinigung einspart. Das sind 6 % der Strassenverkehrssteuer. Künftige Sanierungsmassnahmen bezahlt der Kanton im Voraus (total 58,5 Millionen Franken). Mit der geplanten Gesetzesrevision soll auch eine alte Forderung der Ge-meinden erfüllt werden, nämlich eine generelle Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Strassenverkehrssteuer von 4 % (unabhängig von der Netzbereinigung).

Der Link zur eVernehmlassung lautet: https://e-vernehmlassungen-dbu.tg.ch/de/

Weitere Informationen unter: https://tiefbauamt.tg.ch/

Department: DBU
Frist:
Status: abgeschlossen