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Prämienverbilligung (IPV)

System der Prämienverbilligung soll gerechter und effizienter werden

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes eröffnet. Das System der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Thurgau soll durch eine grundlegende Erneuerung gerechter und effizienter werden. Die Umstellung erfordert eine einmalige Investition des Kantons von rund 2,7 Mio. Franken und führt beim Kanton zu jährlichen Mehrkosten von rund 800 000 Franken. Im Gegenzug werden die Gemeinden jährlich um rund eine Million Franken entlastet. Die Vernehmlassung beginnt am 20. Dezember 2019 und endet am 31. März 2020.

Department: DFS
Frist:
Status: abgeschlossen