Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes
Gesetzliche Grundlage für mehr Biodiversität
Der Kanton Thurgau setzt die Biodiversitäts-Initiative und die Motion «Für einen Denkmalschutz mit Augenmass und besserer Koordination mit den rauplanerischen Zielen» mit einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (TG NHG) um. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die geplanten Änderungen nun in die Vernehmlassung geschickt.
Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen können direkt im Online-Tool «e-Vernehmlassungen» erfasst werden. Die Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen-dbu.tg.ch/de/
Department: DBU
Frist:
Status: abgeschlossen