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Totalrevision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage

Mit der Parlamentarischen Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» vom 16. August 2023 wurde eine moderate Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen beantragt. In seiner Stellungnahme (RRB Nr. 559 vom 3. Oktober 2023) begrüsste der Regierungsrat diese vorgesehene Lockerung im Grundsatz und beantragte dem Büros des Grossen Rates, die Parlamentarische Initiative zurückzuweisen, da beabsichtigt sei, das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (RTG; RB 822.9) einer Totalrevision zu unterziehen. Darauf zogen die Initiantinnen und Initianten die Initiative anlässlich der Sitzung des Grossen Rates vom 8. November 2023 zurück. Der Regierungsrat legt nun einen Entwurf für ein totalrevidiertes RTG vor, der das Anliegen der Initiantinnen und Initianten umsetzt. Zudem werden die Gesetzesbestimmungen der aktuellen Rechtslage oder redaktionell angepasst. Die Vernehmlassung endet am 31. März 2024.

Department: DIV
Frist:
Status: abgeschlossen